Notfall und Patientenrecht
Kategorie: Gesundheit
Wie sollte ein Patient in einer Notfallsituation aufgeklärt werden?
Frau H. wurde wegen einer vermuteten Blinddarmentzündung kurzfristig operiert. Im Spital zeigte sich, dass der Darm bei der Operation verletzt worden war. Ergebnis: eine Bauchfellentzündung und ein zweiter, risikoreicher Eingriff. Frau H. machte daraufhin geltend, dass sie nicht über den Eingriff und dessen Risiken aufgeklärt worden war. Der Arzt widersprach und verwies als Nachweis auf eine kurze Aufklärungsnotiz in der Krankengeschichte. Diese Notiz konnte im Nachhinein jedoch nicht als wirkliche Aufklärung gewertet werden.
Solche Fälle sind keine Seltenheit: In Notfallsituationen gilt es für Patienten und Fachpersonal, schnell zu agieren.
Gleichwohl gibt es Möglichkeiten, den Patienten trotz der Hektik in Extremsituationen ausreichend zu informieren: Auch bei Notfalloperationen sollte der Patient darauf achten, Formulare zum Vorgehen und dessen Risiken, zu möglichen Komplikationen und Alternativen vorgelegt zu bekommen. Aufklärung und Mitbestimmung des Patienten sollten unter keinen Umständen aufgegeben werden und gewinnen zu Recht an Bedeutung. Auch Notfallsituationen entbinden die Fachpersonen nicht davon, den Patienten ausreichend zu informieren. Cathrine Arnold, Patientenberaterin SPO Patientenorganisation
Mehr zum Thema Patientenrecht unter Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz, www.spo.ch Telefonische Beratung via Hotline 0900 567 047, Fr. 2.90/Min. Im Rahmen der SPO-Mitgliedschaft erhalten Sie diese Beratung unentgeltlich (044 252 54 22).