Gesundheit: Grundversicherung: Anpassung des Leistungskatalogs ab 2025


Ab dem 1. Januar 2025 treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft. Das schreibt das Bundesamt für Gesundheit in einer Mitteilung. So übernimmt neu die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten der sogenannten Kopforthesentherapie bei einem vorzeitigen Schädelnahtverschluss bei Säuglingen, wenn die versicherungsmässigen Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung (IV) nicht gegeben sind. Seit 2013 werden die Kosten von Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs im Alter von 50 bis 69 Jahren von der OKP übernommen. Dabei handelt es sich um den Nachweis von Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder um die Darmspiegelung alle 10 Jahre. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht die Möglichkeit vor, dass die Leistungen von Präventionsprogrammen auf Antrag von der Franchise befreit werden können. Dies ist in 14 Kantonen bereits der Fall. Es handelt sich um die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St.Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis. Ab dem 1. Januar 2025 werden neu auch die Leistungen des Früherkennungsprogramms des Kanton Solothurn von der Franchise befreit. Neben diesen Änderungen wurde eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen. ska

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